Sicher mit dem Fahrrad unterwegs ab der 4. Schulstufe
Mit dem Schuleintritt sind Kinder als FußgängerInnen allein im Straßenverkehr unterwegs. Bei der Vorbereitung auf die Freiwillige Radfahrprüfung lernen Kinder in der 4. Schulstufe die wichtigsten Verkehrszeichen und Vorrangregeln kennen und auch, wie sie sich sicher auf der Straße bewegen, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie man in Gefahrensituationen richtig reagiert.
Alle Kinder können, ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und besuchter 4. Schulstufe oder ab vollendetem 10. Lebensjahr die Prüfung ablegen, die sie dazu berechtigt, schon vor Erreichen des 12. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen Rad zu fahren.
Die Freiwillige Radfahrprüfung wird in Kooperation mit der Polizei durchgeführt.