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Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene
www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html Der Familienbeihilfenanspruch für aus der Ukraine vertriebene Personen besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem Tag der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens