Gleichzeitig mit der gesetzlichen Wohnsitzregistrierung erledigt das Meldeamt auch die Einreichung der Grundversorgung – der staatlichen finanziellen Unterstützung.
Die Anträge werden von der Stadtgemeinde Tulln an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.
Die Einreichung fehlender Unterlagen erfolgt durch die Flüchtlinge direkt bei der Bezirkshauptmannschaft per E-Mail unter:
(Auch bei Wohnungswechsel und Abmeldung)
Tel.: 02272/9025/39563
Grundversorgungsleistungen bei individueller Unterbringung
Folgende wesentlichen Grundversorgungsleistungen sind bei individueller Unterbringung für hilfsbedürftige Flüchtlinge vorgesehen:
Verpflegungsgeld (monatlich) – bei privater Unterbringung (also NICHT in einem organisierten Quartier)
€ 215,- für Erwachsene
€ 100,- für Minderjährige
Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten (nur bei Vorlage eines Mietvertrages )
max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)
max. € 150,- für Einzelpersonen
Schulbedarf für Schulkinder
€ 200,- pro Kind und Jahr
Bekleidungshilfe
€ 150,- pro Person und Jahr ( Auszahlung in zwei Etappen, im Mai und September)
Krankenversicherung