Grundsicherung

Gleichzeitig mit der gesetzlichen Wohnsitzregistrierung erledigt das Meldeamt auch die Einreichung der Grundversorgung – der staatlichen finanziellen Unterstützung.

Die Anträge werden von der Stadtgemeinde Tulln an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.

Die Einreichung fehlender Unterlagen erfolgt durch die Flüchtlinge direkt bei der Bezirkshauptmannschaft per E-Mail unter:

(Auch bei Wohnungswechsel und Abmeldung)

soziales.bhtu@noel.gv.at

Tel.: 02272/9025/39563

Grundversorgungsleistungen bei individueller Unterbringung

Folgende wesentlichen Grundversorgungsleistungen sind bei individueller Unterbringung für hilfsbedürftige Flüchtlinge vorgesehen:

Verpflegungsgeld (monatlich) – bei privater Unterbringung (also NICHT in einem organisierten Quartier)

€ 215,- für Erwachsene
€ 100,- für Minderjährige

Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten (nur bei Vorlage eines Mietvertrages )

max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)
max. € 150,- für Einzelpersonen

Schulbedarf für Schulkinder

€ 200,- pro Kind und Jahr

Bekleidungshilfe

€ 150,- pro Person und Jahr ( Auszahlung in zwei Etappen, im Mai und September)

Krankenversicherung

Basar

Im Basar finden die UkrainerInnen und die Gastgeber Möbelstücke, Gebrauchsgegenstände die fürs tägliche Leben benötigt werden.