Grundsicherung

Gleichzeitig mit der gesetzlichen Wohnsitzregistrierung erledigt das Meldeamt auch die Einreichung der Grundversorgung – der staatlichen finanziellen Unterstützung.

Die Anträge werden von der Stadtgemeinde Tulln an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.

Die Einreichung fehlender Unterlagen erfolgt durch die Flüchtlinge direkt bei der Bezirkshauptmannschaft per E-Mail unter:

(Auch bei Wohnungswechsel und Abmeldung)

soziales.bhtu@noel.gv.at

Tel.: 02272/9025/39563

Grundversorgungsleistungen bei individueller Unterbringung

Folgende wesentlichen Grundversorgungsleistungen sind bei individueller Unterbringung für hilfsbedürftige Flüchtlinge vorgesehen:

Verpflegungsgeld (monatlich) – bei privater Unterbringung (also NICHT in einem organisierten Quartier)

€ 215,- für Erwachsene
€ 100,- für Minderjährige

Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten (nur bei Vorlage eines Mietvertrages )

max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)
max. € 150,- für Einzelpersonen

Schulbedarf für Schulkinder

€ 200,- pro Kind und Jahr

Bekleidungshilfe

€ 150,- pro Person und Jahr ( Auszahlung in zwei Etappen, im Mai und September)

Krankenversicherung

Basar

Im Basar finden die UkrainerInnen und die Gastgeber Möbelstücke, Gebrauchsgegenstände die fürs tägliche Leben benötigt werden.

Du hast keinen Fön, brauchst dringend ein Bett, einen Kasten oder eine Waschmaschine? Schreib uns und wir werden sehen was wir tun können. Schau danach regelmäßig in den Basar » ob der gesuchte Artikel angeboten wird.

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Wir können nicht garantieren, dass angeboten wird was du suchst, aber alle sind sehr bemüht zu finden und zu teilen was gebraucht wird.

Erfolgreich übergebene Sachen
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