www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html
Der Familienbeihilfenanspruch für aus der Ukraine vertriebene Personen besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem Tag der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch im März 2024.
Ausführliche Informationen zu Zahlungen, Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars und notwendige Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: www.bbu.gv.at/familienbeihilfe
Um Beihilfe für Familien mit Kindern zu erhalten, muss der ausgefüllte Fragebogen in der Filiale des Finansamtes ( Albrechtsgasse 26-30, 3430 Tulln ) gebracht und in den Briefkasten im 1. Stock geworfen werden.