Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene

www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html

Der Familienbeihilfenanspruch für aus der Ukraine vertriebene Personen besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem Tag der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch im März 2024.

Ausführliche Informationen zu Zahlungen, Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars und notwendige Unterlagen  finden Sie unter folgendem Link: www.bbu.gv.at/familienbeihilfe

Um Beihilfe für Familien mit Kindern zu erhalten, muss der ausgefüllte Fragebogen in der Filiale des Finansamtes ( Albrechtsgasse 26-30, 3430 Tulln ) gebracht und in den Briefkasten  im 1. Stock geworfen werden.

Antragsformular zum download

Basar

Im Basar finden die UkrainerInnen und die Gastgeber Möbelstücke, Gebrauchsgegenstände die fürs tägliche Leben benötigt werden.

Du hast keinen Fön, brauchst dringend ein Bett, einen Kasten oder eine Waschmaschine? Schreib uns und wir werden sehen was wir tun können. Schau danach regelmäßig in den Basar » ob der gesuchte Artikel angeboten wird.

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Wir können nicht garantieren, dass angeboten wird was du suchst, aber alle sind sehr bemüht zu finden und zu teilen was gebraucht wird.

Erfolgreich übergebene Sachen
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