Formalitäten

Die ersten formellen Schritte

Die gesetzlich vorgeschriebene Wohnsitzregistrierung ist der erste und wichtigste Schritt für alles Weitere:

Dazu brauchen Sie:

 

Gleichzeitig mit der gesetzlichen Wohnsitzregistrierung erledigt das Meldeamt (Schritt 1. Meldeamt) auch die Einreichung der Grundsicherung – der staatlichen finanziellen Unterstützung. 

Mehr dazu im Artikel: Grundsicherung

Grundsätzlich können Sie sofort und jederzeit medizinische Hilfe in Anspruch nehmen auch ohne eine Sozialversicherungsnummer

Um eine Sozialversicherungsnummer zu erhalten brauchen Sie auch nichts weiter tun. Mit dem Antrag auf Grundsicherung wird auch die Sozialversicherungsnummer für Sie beantragt. Sie erhalten einen Ersatzbeleg statt der e-card per Post an Ihren angegebenen Wohnsitz.

Mehr dazu im Artikel: So erhalten Sie eine sozialversicherungsnummer und warum Sie diese brauchen.

Gleichzeitig ist es ratsam sich um ein Österreichisches Bankkonto zu kümmern. 

Wir haben mit allen Tullner Banken Kontakt aufgenommen und stellen im folgenden Link ein Muster zur Beantragung zur Verfügung und teilen dort die Infos, die wir bisher von den Banken haben.

Mehr dazu im Artikel: Wie Sie zu einem Bankkonto kommen.

Als Grundlage für viele weitere Schritte, z.B. einen Arbeitsplatz brauchen Sie die sogenannte „blaue Karte“

Dazu vereinbaren Sie einen Termin bei der Polizeiinspektion St. Pölten unter 059 133 / 35 1911.  

Mehr dazu im Artikel: Die „blaue Karte“

Weitere Schritte

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