Kulturpass „Hunger auf Kunst und Kultur“

Die Stadtgemeinde Tulln ist Partner der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“. Sie ermöglicht Menschen mit finanziellen Engpässen die Teilnahme am kulturellen Leben. Mittels Kulturpass erhalten Menschen in prekärer Einkommenssituation freien Eintritt bei allen Kultureinrichtungen, die Partner von „Hunger auf Kunst und Kultur“ sind.


Wie funktioniert die Aktion?

Kultureinrichtungen, die Partner der Aktion sind, ermöglichen KulturpassbesitzerInnen einen unentgeltlichen Eintritt. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für Kulturpassbesitzer vorgesehen. Der/Die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren.

In Tulln gilt der Kulturpass bei folgenden Einrichtungen:


Wo ist der Kulturpass erhältlich?

Tullner Gemeindebürger erhalten den Kulturpass beim Bürgerservice des Rathauses.

Langenlebarn, Frauenhofen, Nitzing, Staasdorf, Neuaigen, Mollersdorf und Trübensee gehören ebenfalls zum Gemeindegebiet von Tulln.

Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Tulln, aber im Bezirk Tulln haben, bekommen den Kulturpass am Sozialamt der Bezirkshauptmannschaft Tulln (Kerschbaumergasse 15).

Termine / Fristen

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Basar

Im Basar finden die UkrainerInnen und die Gastgeber Möbelstücke, Gebrauchsgegenstände die fürs tägliche Leben benötigt werden.